Ablauf Neubauprojekt

Sie haben eine Bauparzelle oder planen ein Neubauprojekt? Wir kümmern uns um alle damit verbundenen Aufgaben.
Eine erfolgreiche Planung und Ausführung erfordern langjährige Erfahrung.

Wir begleiten Sie von A bis Z durch Ihr Neubauprojekt

Vom Grundstückkauf bis zur Schlüsselübergabe

1. Planungs- und Reservationsvereinbarung mit dem Landeigentümer
Mit dem Landeigentümer wird eine Planungs- und Reservationsvereinbarung für das Grundstück abgeschlossen.

2. Bestimmung des TU/GU
Ein Totalunternehmer (TU) oder Generalunternehmer (GU) wird für die Planung und Ausführung des Einfamilienhauses bestimmt.

3. Vorabklärungen und Machbarkeit
Der TU/GU führt die erforderlichen Vorabklärungen durch, erstellt eine Machbarkeitsstudie und führt Vorbesprechungen mit den zuständigen Behörden. Zudem finden erste Gespräche mit potenziellen Kaufinteressenten statt.

4. Definitives Pauschalangebot
Der TU/GU unterbreitet der potenziellen Käuferschaft ein definitives Pauschalangebot für die schlüsselfertige Realisierung des Einfamilienhauses. Mögliche Eigenleistungen der Käuferschaft einbeziehen.

5. Finanzierungsbestätigung
Von der Käuferschaft wird eine Finanzierungsbestätigung eingeholt.

6. Projekt- und Ausführungsplanung
Der TU/GU erstellt die Projekt- und Ausführungspläne sowie den Bau- und Materialbeschrieb. Die vereinbarten Budgetbeträge werden der Käuferschaft transparent ausgewiesen und zur Verfügung gestellt.

7. Kaufabsichtserklärung und Ausbauwünsche
Die Kaufabsichtserklärung wird mit der Käuferschaft besprochen und unterzeichnet. Dabei werden die Anzahlung, allfällige individuelle Ausbauwünsche mit den entsprechenden Mehr- und Minderkosten sowie der voraussichtliche Baubeginn festgelegt.

8. Notar und Anzahlung
Der Notar wird bestimmt. Für die Anzahlung wird ein Sperrkonto eingerichtet; die Zahlungsbedingungen (Tranchen) und Freigabebedingungen werden festgelegt.

9. Einreichung des Baugesuchs
Das Baugesuch wird durch den TU/GU vorbereitet und bei der zuständigen Behörde eingereicht. Der Landeigentümer unterzeichnet das Baugesuch noch als Grundeigentümer.

10. Baubewilligung, Kaufvertrag und Werkvertrag
Nach Vorliegen der Baubewilligung wird der Notar mit der Ausarbeitung des Kaufvertrags beauftragt. Gleichzeitig wird der Werkvertrag mit dem TU/GU abgeschlossen. Die vertraglichen Bedingungen und die Finanzierung müssen entsprechend sichergestellt sein.

11. Baubeginn und Realisierung
Nach Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen wird der Baubeginn festgelegt. Der TU/GU übernimmt die Ausführung und Koordination der Bauarbeiten bis zur Fertigstellung, Bauabnahme und Schlüsselübergabe an die Käuferschaft.